6 Schritte zu Ihrer Traumimmobilie!

1. Suchauftrag ausfüllen oder Katalogobjekt auswählen

Füllen Sie die Felder im Suchauftrag so genau wie möglich aus, sodass wir uns ein umfassendes Bild von Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen machen können. Falls Sie Fragen zu den Angaben haben, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch oder per skype. Nachdem Sie uns den Suchauftrag zugesandt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und den Entwurf des Beratungsvertrages inklusive Ihrer Suchkriterien als Anlage dazu. Gerne können wir vor Vertragsunterzeichnung einen Termin zum persönlichen Kennenlernen und zur Erläuterung der Konditionen vereinbaren.

2. Objektauswahl und -besichtigung

Entsprechend Ihrer Kriterien und Vorgaben treffen wir eine Vorauswahl interessanter Objekte, besichtigen und fotografieren diese nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen, bewerten sie in Form einer Kurzbewertung und geben eine Empfehlung ab. Wenn Ihnen eins der vorgestellten Immobilienobjekte zusagt, sollten Sie es sich ggf. erst reservieren, bevor Sie es besichtigen. Bei der Planung und Durchführung des Besichtigungstermins unterstützen wir Sie gerne.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Immobilie selbst zu besichtigen, vereinbaren wir auch gerne Folgebesichtigungen oder auch Vor-Ort-Videokonferenzen für Sie. Gerne können wir auch eine Person Ihres Vertrauens oder aber einen Gutachter zu der Besichtigung und Beurteilung der Immobilie hinzuziehen.

3. Objektreservierung

Ihre Traumimmobilie sollten Sie sich reservieren, wenn zwischen dem Datum der Kaufabsicht und dem endgültigen Erwerb voraussichtlich einige Zeit vergehen wird. Dazu müssen Sie in der Regel eine Anzahlung in Höhe der Maklergebühr des Objektes leisten (in der Regel 6% des Verkaufspreises plus MwSt.) - selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die Abwicklung der Reservierung für Sie. Mit Eingang der Anzahlung verpflichtet sich der Makler, das Objekt nicht anderweitig zu verkaufen und nimmt es vom Markt.

Wenn Sie eine Anfrage zur Reservierung des Objekts an uns senden, schicken wir Ihnen nach Wunsch die Überweisungsdetails oder einen PayPal-Link zu, mit dem Sie die Anzahlung leisten können. Mit Eingang der Anzahlung kann sofort mit der Abwicklung des Kaufs des reservierten Objektes begonnen werden. Falls Sie jedoch in der mit dem Makler vereinbarten Frist nicht mit der Abwicklung des Kaufes beginnen (Sie es sich bspw. anders überlegt haben), wird ein Teil der Anzahlung beim Makler verbleiben und Sie haben nicht das Recht, die volle Summe zurück zu verlangen.

4. Dokumentensichtung und -prüfung

Mit der offiziellen Äußerung Ihrer Kaufabsicht ist der Eigentümer oder Makler verpflichtet, alle weiteren noch verfügbaren Unterlagen zur Beurteilung des Kaufvorhabens zur Verfügung zu stellen. Alle Unterlagen werden durch uns entgegen genommen, gesichtet und geprüft und bei Bedarf übersetzt bzw. der Inhalt der Unterlagen und mögliche, daraus erwachsende Konsequenzen dargelegt.

5. Kaufvertragsunterzeichnung

Die Vertragsverhandlung und -prüfung übernehmen selbstverständlich wir. Immobilienverträge bedürfen in Deutschland der notariellen Beglaubigung. Falls Sie nicht persönlich zum Notartermin erscheinen können, ist es auch möglich, einen unserer Mitarbeiter mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu beauftragen - sei es mit notariell beglaubigter Zeichnungsbefugnis oder vollmachtslos mit anschließender notarieller Genehmigung durch Sie bei einem deutschen Notar vor Ort. Zu den Einzelheiten des Kaufs auf Distanz beraten wir Sie gerne. Deutsch ist die Vertragssprache des Kaufvertrags. Der Vertragsentwurf wird Ihnen im Vorhinein übersetzt zur Verfügung gestellt und im Anschluss an die Unterzeichnung können Sie sich eine notariell beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen.

6. Sichere und transparente Abwicklung

Durch die notarielle Beglaubigung erhalten Sie höchstmögliche Sicherheit beim Erwerb Ihrer Immobilie, da der Notar die Vertragserfüllung Punkt für Punkt überwacht. Zur sichereren Abwicklung von Zahlungen aus dem Ausland kann ggf. ein Notaranderkonto empfehlenswert sein, welches der Notar eigens für die Abwicklung des Kaufvertrags eröffnet. Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf wichtige und erhebliche Punkte und Risiken des Vertrages hinzuweisen. Die Abwicklung des Kaufvertrages beginnt mit der Unterzeichnung. Mit der Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum auf den Käufer über. Anschließend wird zuerst eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen. Nach der Feststellung der Höhe der Grunderwerbssteuer und ihrer Bezahlung sowie der Erfüllung aller weiteren vertraglich festgelegten Voraussetzungen wird die finale Eintragung im Grundbuch vorgenommen.

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