Gesetzgebung Immobilienerwerb

Nach dem Gesetz für den Immobilienerwerb durch Ausländer ist es grundsätzlich möglich, als Ausländer in Deutschland eine Immobilie zu erwerben. Als Erwerber muss man volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Man benötigt
keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, da grundsätzlich für den Immobilienerwerb - im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - in Deutschland keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Herkunft der erwerbenden Person bestehen.

Allerdings kann man durch der Erwerb von Immobilien auch nicht so einfach den Aufenthaltsstatus ändern. Es ist keineswegs so, dass beim Immobilienerwerb in Deutschland der ausländische Käufer ein Aufenthaltsrecht erhielte, welches er zuvor nicht hatte. Jedoch besteht die Möglichkeit, durch Investition und Firmengründung in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu erwerben. Gerne können wir Sie zu diesem Thema bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausführlich darüber informieren.

Diese für Ausländer günstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind unter anderem die Gründe sowohl für ausländische Privatpersonen als auch für viele ausländische Immobilienfonds, in Deutschland Immobilien zu kaufen.

Darüber hinaus sind natürlich die vergleichbar niedrigen Preise, die stabile Marktlage und seine positiven Wertentwicklungen für viele Ausländer Ausschlag gebend, in Deutschland und insbesondere Berlin zu investieren.

Weitere Gesetze rund um den Bereich Immobilien finden Sie unter www.ibr-online.de.

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